Kommunen brauchen echten Kurswechsel – Keine halben Lösungen für unsere Haushalte!
Als Bürgermeister von Nümbrecht stehe ich voll hinter der Kritik der KPV/NRW: Der aktuelle Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zur Entlastung der Kommunen greift viel zu kurz. Eine Milliarde Euro pro Jahr von 2026 bis 2029 sind angesichts der dramatischen Haushaltslage nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: 2025 verzeichneten die Kommunen bundesweit ein Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro – in NRW ist die Lage besonders angespannt. Die geplanten 164 Millionen Euro jährlich für unser Bundesland reichen bei Weitem nicht aus, um die strukturellen Probleme zu lösen.
Denn das Kernproblem bleibt unangetastet: Der Bund beschließt Aufgaben, die vor Ort finanziert werden müssen – besonders im Sozialbereich. Das Prinzip der Veranlassungskonnexität („Wer bestellt, bezahlt“) muss endlich verbindlich gelten! Es kann nicht sein, dass politische Entscheidungen in Berlin getroffen werden, während die Rechnung bei Städten und Gemeinden wie Nümbrecht landet.
Hier zwei Beispiele:
Kita-Ausbau & Betreuungsanspruch (Kinderförderungsgesetz – KiföG)
Der Bund hat den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (ab dem 1. Lebensjahr) eingeführt und die Betreuungsquote erhöht. Die Betriebskosten (Personal, Räume, Qualitätssicherung) tragen jedoch fast ausschließlich die Kommunen – die Bundeszuschüsse decken nur einen verschwindend geringen Anteil Inklusion in Schulen (UN-Behindertenrechtskonvention)
Der Bund hat die inklusive Beschulung von Kindern mit Behinderungen verbindlich gemacht – ohne die notwendigen Mittel für barrierefreie Gebäude, Sonderpädagogen oder Assistenzkräfte bereitzustellen. Die Kommunen (als Schulträger) müssen die Investitionen in Schulumbauten (z. B. Rampen, Aufzüge) und zusätzliches Personal selbst stemmen. Folge: Viele Schulen sind überlastet, und die Qualität leidet – besonders in finanzschwachen Gemeinden. Um eins klar zu sagen: Nicht die Aufgaben sind falsch – sie sind richtig und wichtig. Aber wenn der Bund diese Aufgaben beschließt und dann auch noch hergeht und sagt, das „man tolle Sachen gemacht hat, ohne dafür Steuern erhöhen zu müssen“ ist das gefühlt ein schlechter Witz – denn diese Steuern müssen dann am Ende von den Kommunen erhoben werden: Durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Was wir brauchen:  ✔ Dauerhaft verlässliche Finanzierung – keine befristeten Hilfen
✔ Echte Entlastung durch klare Kostenübernahme des Bundes
✔ Weniger Bürokratie und mehr Spielraum für Investitionen vor Ort
Die Kommunen sind das Rückgrat unseres Staates – in Schulen, Kitas, auf Straßen und in Bürgerämtern. Wenn wir hier sparen, verliert der Staat seine Handlungsfähigkeit. Der Gesetzentwurf muss nachgeschärft werden!
Als Bürgermeister von Nümbrecht stehe ich voll hinter der Kritik der KPV/NRW: Der aktuelle Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zur Entlastung der Kommunen greift viel zu kurz. Eine Milliarde Euro pro Jahr von 2026 bis 2029 sind angesichts der dramatischen Haushaltslage nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: 2025 verzeichneten die Kommunen bundesweit ein Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro – in NRW ist die Lage besonders angespannt. Die geplanten 164 Millionen Euro jährlich für unser Bundesland reichen bei Weitem nicht aus, um die strukturellen Probleme zu lösen.
Denn das Kernproblem bleibt unangetastet: Der Bund beschließt Aufgaben, die vor Ort finanziert werden müssen – besonders im Sozialbereich. Das Prinzip der Veranlassungskonnexität („Wer bestellt, bezahlt“) muss endlich verbindlich gelten! Es kann nicht sein, dass politische Entscheidungen in Berlin getroffen werden, während die Rechnung bei Städten und Gemeinden wie Nümbrecht landet.
Hier zwei Beispiele:
Kita-Ausbau & Betreuungsanspruch (Kinderförderungsgesetz – KiföG)
Der Bund hat den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (ab dem 1. Lebensjahr) eingeführt und die Betreuungsquote erhöht. Die Betriebskosten (Personal, Räume, Qualitätssicherung) tragen jedoch fast ausschließlich die Kommunen – die Bundeszuschüsse decken nur einen verschwindend geringen Anteil Inklusion in Schulen (UN-Behindertenrechtskonvention)
Der Bund hat die inklusive Beschulung von Kindern mit Behinderungen verbindlich gemacht – ohne die notwendigen Mittel für barrierefreie Gebäude, Sonderpädagogen oder Assistenzkräfte bereitzustellen. Die Kommunen (als Schulträger) müssen die Investitionen in Schulumbauten (z. B. Rampen, Aufzüge) und zusätzliches Personal selbst stemmen. Folge: Viele Schulen sind überlastet, und die Qualität leidet – besonders in finanzschwachen Gemeinden. Um eins klar zu sagen: Nicht die Aufgaben sind falsch – sie sind richtig und wichtig. Aber wenn der Bund diese Aufgaben beschließt und dann auch noch hergeht und sagt, das „man tolle Sachen gemacht hat, ohne dafür Steuern erhöhen zu müssen“ ist das gefühlt ein schlechter Witz – denn diese Steuern müssen dann am Ende von den Kommunen erhoben werden: Durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Was wir brauchen:  ✔ Dauerhaft verlässliche Finanzierung – keine befristeten Hilfen
✔ Echte Entlastung durch klare Kostenübernahme des Bundes
✔ Weniger Bürokratie und mehr Spielraum für Investitionen vor Ort
Die Kommunen sind das Rückgrat unseres Staates – in Schulen, Kitas, auf Straßen und in Bürgerämtern. Wenn wir hier sparen, verliert der Staat seine Handlungsfähigkeit. Der Gesetzentwurf muss nachgeschärft werden!
