- Zur wirtschaftlichen Entwicklung und Haushaltslage
Ich verstehe, dass eine Nachberechnung bzw. Anhebung der Grundsteuer Belastungen mit sich bringt und Fragen aufwirft. Das gilt ganz besonders wenn diese Anpassung rückwirkend zum Jahresbeginn erfolgt.Die Anpassung der Satzung war eine Entscheidung, die sich der Gemeinderat keinesfalls leicht gemacht hat. Sie wurde durch eine sich extrem kurzfristig verschlechternde Haushaltslage unumgänglich:
Bei der Einbringung des Haushaltes Anfang Februar 2026 konnten wir noch mit Gewerbesteuereinnahmen von über 17 Millionen Euro rechnen. Durch die schwierige Gesamtwirtschaftslage musste die Gemeinde Nümbrecht jedoch Gewerbesteuerrückerstattungen in Höhe von rund 700.000 Euro vornehmen. Zudem wurden uns Herabsetzungen der Gewerbesteuervorauszahlungen von weiteren ca. 2,1 Millionen Euro mitgeteilt. Das Jahresergebnis hat sich dadurch auf einen Schlag um ca. 2,8 Millionen Euro verschlechtert. Trotz Einsparungen und Verbesserungen an anderer Stelle verblieb ein Defizit von rund 1,5 Millionen Euro. Da sich die Gemeinde Nümbrecht seit langem in der gesetzlichen Haushaltssicherung befindet, sind wir nach der Gemeindeordnung NRW rechtlich verpflichtet, gegenzusteuern. Wir müssen zwingend bis zum Jahr 2031 den Haushaltsausgleich erreichen und eine Überschuldung abbauen. Neue Defizite dürfen wir gar nicht erst auflaufen lassen.
- Zur Erhöhung des Hebesatzes (von 750 % auf 950 %)
Eine Erhöhung innerhalb eines Haushaltsjahres ist ein spürbarer Schritt. Wir überprüfen unsere Ausgabenseite jedes Jahr äußerst kritisch – das wird auch von der Kommunalaufsicht streng kontrolliert.Darüber hinaus arbeitet die Haushaltskommission des Gemeinderates kontinuierlich daran, insbesondere die Ausgabenseite zu hinterfragen und zu kontrollieren um hier Einsparpotenziale zu finden und zu nutzen. Wenn die Ausgabensenkungen allein jedoch nicht ausreichen, sind wir gesetzlich gezwungen, auch die Einnahmeseite anzupassen, um handlungsfähig zu bleiben.
- Zu den rechtlichen und formellen Rahmenbedingungen
Formalrechtliche Prüfsteine werden im laufenden Einspruchsverfahren detailliert durch das Steueramt (ggf. in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht) geprüft. Generell ermöglicht § 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes NRW den Kommunen, Beschlüsse über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung zum Jahresbeginn zu fassen.
- Wofür diese Mittel eingesetzt werden
Steueranpassungen sind schmerzhaft, aber sie dienen direkt dem Erhalt der Lebensqualität in unserer Gemeinde. Nümbrecht erbringt täglich wichtige Leistungen, die wir alle selbstverständlich nutzen und erwarten:
Kinder und Bildung: Moderne, gut ausgestattete Kitas und Schulen sowie die notwendigen Sanierungen und Neubauten für die Zukunft unserer Kinder.
Sicherheit: Eine gut ausgestattete, ehrenamtliche Feuerwehr und eine verlässliche Infrastruktur, die rund um die Uhr für unsere Sicherheit sorgen.
Infrastruktur: Der Erhalt und die Instandhaltung unserer Straßen, Wege, öffentlichen Plätze und Netzwerke.
Soziales: Angebote für Familien, Senioren, Jugendliche und Menschen in schwierigen Lebenslagen sowie die Unterstützung unseres vielfältigen Vereinslebens.
Ein großer Teil dieser Aufgaben wird uns vom Bund und vom Land gesetzlich übertragen – oft leider ohne die dafür benötigten finanziellen Mittel vollständig mitzuliefern. Dennoch dürfen und wollen wir diese Kernleistungen für unser Zusammenleben nicht einfach ersatzlos streichen. Unser Ziel bleibt es, Nümbrecht als eine lebens- und liebenswerte Heimat für alle Generationen zu erhalten und handlungsfähig zu halten.
- Der interkommunale Vergleich im Oberbergischen Kreis
Ein Blick auf die Nachbarkommunen zeigt, dass die finanziellen Herausforderungen die gesamte Region betreffen. Ein isolierter Blick auf den Hebesatz greift meist zu kurz, da die Gesamthaushaltslage entscheidend ist:
| Kommune | Grundsteuer B | Differenziert | Gewerbesteuer | Defizit (geplant) |
| Bergneustadt | 1050 | 1500 | 475 | 4,52 Mio |
| Engelskirchen | 603 | 917 | 499 | 1,24 Mio |
| Gummersbach | 795 | 487 | 12,8 Mio | |
| Hückeswagen | 830 | 1357 | 470 | 10,9 Mio |
| Lindlar | 1031 | 540 | 4,9 Mio | |
| Marienheide | 900 | 535 | 4,1 Mio | |
| Morsbach | 950 | 530 | 1,95 Mio | |
| Nümbrecht | 950 | 530 | 0,4 Mio | |
| Radevormwald | 532 | 1102 | 490 | 10,8 Mio |
| Reichshof | 960 | 499 | 1,3 Mio | |
| Waldbröl | 925 | 565 | 3,4 Mio | |
| Wiehl | 645 | 480 | 3,5 Mio | |
| Wipperfürth | 1183 | 470 | 10,2 Mio |
(Stand: Mai 2026)
Der Vergleich macht deutlich: Nümbrecht weist dank des konsequenten Gegensteuerns mit 0,4 Millionen Euro das mit Abstand geringste Haushaltsdefizit auf.
Hinweis zu differenzierten Hebesätzen (Wohn- vs. Nichtwohngebäude): Einige Kommunen nutzen unterschiedliche Sätze. Hier bestehen jedoch erhebliche rechtliche Unsicherheiten, da erste Verwaltungsgerichte solche Differenzierungen bereits für unzulässig erklärt haben.
Ich hoffe, diese Ausführungen tragen zum Verständnis der komplexen und schwierigen Rahmenbedingungen bei. Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

